Wohnung finden in Bern: wo suchen, worauf achten
In der Stadt Bern ist kaum eine Wohnung frei. Wohnung finden fasst zusammen, wo du suchen kannst, was in die Bewerbungsmappe gehört und welche Rechte du hast.

So funktioniert's
- Öffne „Wo suchen“: Genossenschaften, städtische Wohnungen, Portale, Untermiete und Aushänge im Viertel.
- Stell die Bewerbungsmappe zusammen, mit einem Betreibungsregisterauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
- Prüf beim Einzug das amtliche Formular mit der bisherigen Miete. Für eine Anfechtung hast du 30 Tage.

Warum es eng ist
In der Stadt Bern liegt der Leerstand laut SRF bei 0,44 %. Such darum an mehreren Orten gleichzeitig: bei Genossenschaften, bei den städtischen Wohnungen, auf Portalen wie Homegate, ImmoScout24 und Flatfox, über Untermiete und WG und an Aushängen im Viertel.
Halte die Mappe bereit, dann kannst du schnell reagieren. Hinein gehören das Bewerbungsformular, der Betreibungsregisterauszug, eine Kopie von Ausweis oder Aufenthaltsbewilligung, Lohnausweis oder Arbeitsvertrag und ein kurzer, ehrlicher Begleittext.
Was seit 2025 neu ist
Seit dem 1. 12. 2025 muss die Vermieterin bei jeder Neuvermietung auf dem amtlichen Formular die bisherige Miete offenlegen. Ist die Anfangsmiete zu hoch, kannst du sie innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Es zählt der Tag der Schlüsselübergabe. Die Seite erklärt auch Übergabeprotokoll und Mietkaution und sagt, wo du Hilfe bekommst, etwa bei Kündigung oder Diskriminierung.
Woher die Angaben kommen
Vom Kanton Bern, vom Mieterinnen- und Mieterverband und von der Stadt Bern. Praxistipps sind als solche gekennzeichnet. Zahlen und Fristen wurden am 25. 9. 2026 geprüft. Die Seite ist keine Rechtsberatung.
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