Etagenwohnhaus an der Muristrasse 44
Ein Etagenwohnhaus von 1898 an der Muristrasse im Berner Kirchenfeld, mit zwei Ecktürmen und einer Veranda, die an italienische Renaissancevillen erinnert.

- Adresse
- Muristrasse 44
- Baujahr
- 1898
- Stil
- Historismus nach dem Vorbild italienischer Renaissancevillen
- Bauherrschaft
- Baugesellschaft Kirchenfeldflur, Bern
- Baumeister
- B. Zaugg, Bern
- Schutz
- schützenswert, Vertrag von 1999
- Schutz
- schützenswert (Bauinventar)
Über den Bau
Drei verwandte Etagenwohnhäuser begleiten die Muristrasse im Kirchenfeld; das Haus Nummer 44 von 1898 ist das auffälligste von ihnen. Seine Strassenfront setzt sich aus zwei vierstöckigen Ecktürmen und einem vortretenden Mittelteil mit Giebel zusammen. Alle Kanten sind mit bossierten, verzahnten Lisenen gefasst. Über dem rustizierten Sockel folgt ein Erdgeschoss mit gebändertem Putz; die oberen Stockwerke sind glatt verputzt und durch Gesimse voneinander abgesetzt.
Im Mittelteil liegt unten das Portal, im ersten Stock eine Fenstertür mit dreieckiger Verdachung und ein Balkon auf Volutenkonsolen, darüber ein Rechteckfenster und im Dach ein schlicht gerahmtes Fenster. Die beiden Türme unterscheiden sich: Der östliche trägt ein geschweiftes Pyramidendach, der westliche schliesst flach ab. An der Südecke steht eine grosse, zweigeschossige Veranda, die wie ein eigener Bau wirkt; Pfeiler aus Zementstein und eine Brüstung mit ovalen Öffnungen trennen sie optisch vom Haupthaus.
Das Bauinventar beschreibt das Gebäude als historistisch und vergleicht es mit italienischen Villen im Stil der Renaissance. Errichtet hat es Baumeister B. Zaugg für die Baugesellschaft Kirchenfeldflur. Für dieselbe Bauherrschaft hatte er schon 1894 und 1895 die Nachbarhäuser Muristrasse 48 und 50 gebaut, die mit Treppenhausrisalit, Eckturm und Veranden demselben Muster folgen. Zusammen bilden die drei Häuser ein Ensemble im gleichen Stil.
1999 wurde das Haus renoviert. Man setzte die Fassaden instand, deckte das Turmdach neu mit Naturschiefer, fügte auf der Südwestseite einen Dachbalkon an und baute die Veranda zu Wohnräumen um. Die ursprüngliche Innenausstattung ging dabei grösstenteils verloren. Seit 1999 ist der Schutz des Hauses vertraglich gesichert; es gilt als schützenswert, und auch sein Aussenraum ist von denkmalpflegerischem Interesse. Vergleichen Sie beim Vorbeigehen die beiden Turmabschlüsse: einer geschweift, einer flach.
Recherchiert und zusammengefasst von Bärn Kit. Quellen: Bauinventar der Stadt Bern: Muristrasse 44 · Bauinventar der Stadt Bern: Muristrasse 48, 50 · Wikidata: Q138764084
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