Allergen-Poster für Vereine und kleine Betriebe
Auch bei offen angebotenen Speisen müssen die 14 wichtigsten Allergene angegeben werden. Das Allergen-Poster macht daraus eine Tabelle zum Aufhängen.

So funktioniert's
- Trag die Gerichte einzeln mit „+ Gericht“ ein oder füge die Karte als Liste ein, ein Gericht pro Zeile.
- Tippe pro Gericht die enthaltenen Allergene an und ergänze bei Bedarf eine Bemerkung.
- Mit „Drucken / als PDF sichern“ entsteht ein Poster in A4, mit dem Datum als „Stand“.

Warum deklarieren?
In der Schweiz müssen die 14 Zutaten, die am häufigsten Allergien auslösen, auch bei offen angebotenen Speisen angegeben werden. So steht es in der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV, Art. 5 und Anhang 6). Das Poster hilft Take-aways, Lokalen, Food-Trucks und Vereinsfesten, das schriftlich zu tun.
Was auf dem Poster steht
Eine Tabelle mit einer Zeile pro Gericht, enthaltene Allergene sind rot markiert. Die Legende führt die 14 Allergene nach LIV mit Beispielen auf, darunter glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Sellerie, Schwefeldioxid und Sulfite sowie Weichtiere. Für Betriebe in Bern lässt sich die Legende auf Wunsch zweisprachig drucken. Wahlweise kommen ein Spuren-Hinweis, ein Hinweis auf mündliche Auskunft mit Ansprechperson oder ein eigener Zusatz dazu. Bei vielen Gerichten wählst du unter „Format“ A4 quer.
Wer verantwortlich bleibt
Deine Angaben werden nicht gesendet. Das Poster ersetzt keine Prüfung durch die Lebensmittelkontrolle. Verantwortlich für die Richtigkeit bleibt der Betrieb. Im Zweifel helfen die Rezeptur, die Etiketten der Zutaten und das kantonale Lebensmittelinspektorat.
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