Doppelmietshaus an der Thunstrasse 22/24
Ein reich geschmücktes Doppelmietshaus von 1897 an der Thunstrasse im Berner Kirchenfeld, entworfen vom jungen Büro Bracher & Widmer.

- Adresse
- Thunstrasse 22, Thunstrasse 24
- Baujahr
- 1897
- Architekt
- Bracher & Widmer, Bern
- Stil
- Neubarock bzw. Neurenaissance (Quellen uneinheitlich)
- Bauherrschaft
- Oberst Gutzwiller; A. Ciffea
- Renovationen
- 1980 (Nr. 22), 1988/89 (Nr. 24)
- Schutz
- schützenswert; Schutzvertrag 1988
- Schutz
- schützenswert (Bauinventar)
Über den Bau
Die Thunstrasse ist die Hauptachse des Kirchenfelds: Der Quartierplan richtete sie auf das damalige Bundeshaus aus, und eine Allee gehörte von Anfang an dazu. An ihr steht mit den Nummern 22 und 24 eines der aufwendigsten Mietshäuser des Quartiers. Über einem Kellersockel aus Kalksteinplatten liegt ein gebändertes Erdgeschoss mit kräftigem Gurtgesims; die Obergeschosse sind glatt verputzt und von gefugten Lisenen gerahmt. Darüber sitzt ein Mansartdach mit Lukarnen unter geschwungenen Giebeln.
Die beiden Haushälften sind unterschiedlich ausgebildet. Bei Nr. 22 wechseln die Fensterbekrönungen von Stockwerk zu Stockwerk; gegen Nr. 24 schliesst ein Vorbau mit Zwillingsfenstern ab, bekrönt von einem reichen Volutengiebel mit grosser Kartusche und Vasen. Dort tragen hohe Konsolen einen Balkon mit Balustern, darüber sitzt ein Fenster mit Büste in der Verdachung. An der Schmalseite steht ein Treppenturm mit Mansarthelm und achteckiger Laterne. Nr. 24 tritt etwas zurück, hat eine bemerkenswerte Holztür und an der Nordostecke einen Erker, der unten geschlossen und oben offen ist.
Gebaut wurde das Haus 1897 von Bracher & Widmer. Wilhelm Bracher und Friedrich Widmer hatten ihr Büro erst 1896 gegründet und waren um 1900 mit späthistoristischen Wohnbauten im Kirchenfeld erfolgreich; später entstand in ihrem Büro unter anderem das Berner Obergericht. Als Bauherren nennt das Inventar einen Oberst Gutzwiller und A. Ciffea.
Zum Stil gibt es zwei Lesarten: Das Bauinventar spricht im Titel von einem Neubarockblock, schliesst aber mit dem Urteil „Neurenaissancebau“; Wikidata führt Neobarock. 1980 wurde das Treppenhaus von Nr. 22 renoviert, 1988/89 folgte bei Nr. 24 eine Restaurierung mit neuem Naturschieferdach. Seit 1988 besteht ein Schutzvertrag, und das Haus ist als schützenswert eingestuft. Achten Sie auf die eiserne Gartentür und das verzierte Vordach am Treppenturm.
Recherchiert und zusammengefasst von Bärn Kit. Quellen: Bauinventar der Stadt Bern: Thunstrasse 22, 24 · Historisches Lexikon der Schweiz: Wilhelm Bracher · Historisches Lexikon der Schweiz: Friedrich Widmer · Bauinventar der Stadt Bern: Quartiergeschichte Kirchenfeld-Brunnadern · Wikidata: Q106621720
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