Jenner-Haus
Das Jenner-Haus an der Gerechtigkeitsgasse 42 in Bern entstand 1732 bis 1734 für Niklaus Jenner, nach einem Entwurf des jungen Albrecht Stürler.

- Adresse
- Gerechtigkeitsgasse 42
- Baujahr
- 1732–1734 (Hofer); Wikidata: 1734
- Architekt
- Albrecht Stürler (Zuschreibung)
- Stil
- Régence (früher Spätbarock)
- Bauherr
- Niklaus Jenner
- Schutz
- Kulturgut von nationaler Bedeutung (A)
- Schutz
- Kulturgut von nationaler Bedeutung (KGS A), schützenswert (Bauinventar)
Über den Bau
Unter den Fassaden der Gerechtigkeitsgasse fällt Nr. 42 durch ihre Breite und ihren Schmuck auf. Fünf gedrückte Korbbögen öffnen die Laube zur Gasse, toskanische Pilaster stehen vor den schlanken Pfeilern. Über den Fenstern des ersten Stocks wechseln Konsolen mit Frauenköpfen, sogenannten Mascarons, und an den Brüstungen des obersten Geschosses sitzen Girlanden und Trophäen. Die drei betonten Achsen treten nur ganz leicht hervor, sodass die waagrechten Gesimse das Bild bestimmen. Die zweiläufige Freitreppe vor der Laube kam erst um 1840 bis 1845 hinzu, als die Gasse tiefer gelegt worden war.
Nach Paul Hofer kaufte Niklaus Jenner 1732 ein Haus, das um 1645 bis 1648 aus zwei schmalen Handwerkerhäusern zusammengelegt worden war, und begann sofort mit dem Neubau. Datierte Tonfliesen auf dem Dachboden zeigen, dass das Haus 1734 unter Dach war. Rückseitig gehört das deutlich ältere Hinterhaus an der Postgasse 35 dazu, das Hofer auf etwa 1580 bis 1600 datiert. Bemerkenswert fand er auch den Küchenflügel, einen der frühesten eigenen Küchentrakte in einem Berner Stadthaus.
Der Entwurf wird Albrecht Stürler (1705–1748) zugeschrieben. Im zeichnerischen Nachlass Stürlers liegt ein Vorprojekt zur Hauptfront, und das ausgeführte Haus ist nach Hofer das erste datierbare Werk des Architekten, entworfen mit 28 Jahren. Das Historische Lexikon der Schweiz bezeichnet allerdings nur das Stiftsgebäude am Münsterplatz als gesicherte Arbeit Stürlers; rund zwei Dutzend weitere Bauten werden ihm zugeschrieben. Wenige Jahre später plante Stürler auch das Nachbarhaus Nr. 40, das spätere Marcuard-Haus.
Hofer nannte die schwere Korbbogen-Haustür die charaktervollste reine Régence-Tür Berns, also im Stil des frühen 18. Jahrhunderts. Das Haus ist ein Kulturgut von nationaler Bedeutung.
Recherchiert und zusammengefasst von Bärn Kit. Quellen: Paul Hofer: Die Kunstdenkmäler des Kantons Bern, Bd. II (Die Stadt Bern: Gesellschaftshäuser und Wohnbauten), 1959, S. 98–104 · Wikipedia (de): Gerechtigkeitsgasse · Historisches Lexikon der Schweiz: Albrecht Stürler (Christoph Schläppi) · Wikidata: Q19362485 · Wikipedia (de): Liste der Kulturgüter in Bern/Innere Stadt (Ost), KGS 695 · Bauinventar der Stadt Bern: Untere Altstadt, alle Adressen (Übersicht, ohne Einzelbeschrieb)
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