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Einfrieren und Auftauen: so bleibt dein Essen sicher

Einfrieren ist einer der einfachsten Wege, Essen zu retten. Sicher bleibt es, wenn die Temperatur stimmt, wenn du richtig auftaust und wenn du Aufgetautes nicht wieder einfrierst.

Von Richard Červenka · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 1. November 2026

Ein Tiefkühlfach mit gefrorenen Beeren in Beuteln, Fisch in einer Schale und einer Eiswürfelschale.
Foto: Shixart1985, Wikimedia Commons, CC BY 2.0 · Quelle

Was Einfrieren kann und was nicht

Kälte bremst Keime. Laut foodwaste.ch werden Tiefkühlprodukte in der Produktion schnell auf unter −18 °C gekühlt. Das bremst Mikroorganismen und Enzyme, die Lebensmittel verderben lassen.

Aber Kälte tötet keine Keime. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) schreibt in einer Mitteilung vom 22. April 2021: Einfrieren verhindert, dass Bakterien wachsen. Beim Auftauen können sie sich aber erholen und so stark vermehren, dass Menschen krank werden. Heikel ist also das Auftauen, nicht das Einfrieren.

−18 °C und gut verpackt

Die ideale Lagertemperatur für Tiefkühlprodukte liegt laut foodwaste.ch bei −18 °C oder darunter. Das Kantonale Laboratorium Bern nennt in seiner Muster-Dokumentation für Kitas denselben Wert: Tiefkühlprodukte bei −18 °C oder kälter aufbewahren. So bleibt die Temperatur stabil:

  • Sofort nach dem Einkauf: Gefrorene Produkte gehören laut BLV sofort in das Tiefkühlgerät.
  • Luftdicht verpacken: in der Originalverpackung lassen oder in dichte Behälter umpacken. Das schützt vor Feuchtigkeit, Luft und Gefrierbrand (foodwaste.ch).
  • Nicht zu voll füllen: In einem vollen Gerät dauert es länger, bis ein Produkt durchgefroren ist.
  • Weg von der Tür: Dort schwankt die Temperatur am meisten. Schon kleine Schwankungen bilden Eiskristalle und verändern Geschmack und Textur.

Was du einfrieren kannst

„Fast alle Lebensmittel kannst du einfrieren“, schreibt foodwaste.ch, auch Milch. Manche Lebensmittel verändern beim Auftauen aber ihre Struktur. Sie sind dann sicher, aber vielleicht weicher oder wässriger.

Auch Reste kannst du einfrieren. foodwaste.ch rät: Reste in dichte Gefässe füllen, rasch in den Kühlschrank stellen und bald essen oder einfrieren. Friere am besten Portionen ein, die du auf einmal brauchst. Dann taust du nie mehr auf, als du isst.

Vor dem Verbrauchsdatum: 90 Tage mehr

Lebensmittel mit „zu verbrauchen bis“ darfst du nach diesem Datum nicht mehr essen. Bis zu diesem Tag kannst du geeignete Produkte aber einfrieren, laut foodwaste.ch zum Beispiel abgepacktes Fleisch, Fisch, Reibkäse und Fertigprodukte. Eingefroren kannst du sie danach noch 90 Tage essen.

Im Informationsschreiben 2025/4.1 beschreibt das BLV, wie Hersteller das auf der Packung zeigen können: mit dem Hinweis „Zum Einfrieren geeignet vor Ablauf des Verbrauchsdatums“ oder mit einer Schneeflocke. Als Beispiel für die Anleitung nennt das BLV: ab dem Einfrierdatum bei −18 °C noch 90 Tage haltbar, wenn möglich im Kühlschrank auftauen, nach dem Auftauen sofort essen und nicht wieder einfrieren. Ob etwas nach dem Datum noch gut ist, prüfst du mit Haltbar oder nicht?.

Beschriften und den Überblick behalten

Im Gefrierfach vergisst man Essen leicht. foodwaste.ch rät, eine Liste der gefrorenen Vorräte sichtbar aufzuhängen. Taue das Gerät regelmässig ab und räume dabei auf. Mit Ordnung musst du die Tür nicht lange offen halten. Schreib auf jede Dose, was drin ist und wann du es eingefroren hast. So weisst du bei Produkten vor dem Verbrauchsdatum, wann die 90 Tage um sind.

Richtig auftauen

Mikroorganismen vermehren sich am schnellsten zwischen 10 und 50 °C, schreibt das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt in seinem Merkblatt zur Temperaturführung (Mai 2026). Ein Stück taut nicht in allen Schichten gleich schnell auf. Darum soll das Auftauen kontrolliert ablaufen. Das Merkblatt nennt diese Wege:

  • Im Kühlschrank: Offene Ware in ein sauberes Gefäss mit Abtropfeinsatz legen und abdecken. Die Auftauflüssigkeit weggiessen und das Gefäss gründlich waschen.
  • In kaltem Wasser: nur Lebensmittel in dichter Verpackung.
  • Schnell: in der Mikrowelle oder im Umluftofen.

Auch die EFSA rät, bei niedrigen Temperaturen aufzutauen, etwa im Kühlschrank. Aufgetautes bleibt in der Originalverpackung oder in einem sauberen Behälter. Fertiggerichte machst du nach der Anleitung auf der Packung warm, damit sie gleichmässig heiss werden (foodwaste.ch). Aufgetaute Reste erhitzt du beim Aufwärmen laut BLV nochmals auf 70 Grad.

Einmal aufgetaut: nicht wieder einfrieren

Hier sind sich alle Quellen einig. Das BLV schreibt: „Aufgetaute Lebensmittel nicht erneut einfrieren.“ Die EFSA und das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt sagen dasselbe. Der Grund: Beim Auftauen können sich Keime schon vermehrt haben. Ein zweites Einfrieren stoppt sie nur wieder, sicherer wird das Lebensmittel dadurch nicht. Plane deshalb so, dass du Aufgetautes bald isst.

Für Küchen, Kantinen und Vereine

Betriebe haben strengere Pflichten. Laut Merkblatt aus Basel werden aufgetaute Lebensmittel zum Beispiel mit dem Auftaudatum beschriftet, damit man ihren Weg zurückverfolgen kann. Wer im Handel Produkte vor dem Verbrauchsdatum einfriert, muss sie laut BLV spätestens am Tag des Verbrauchsdatums durchgefroren haben und mit dem Einfrierdatum und einem Mindesthaltbarkeitsdatum von 90 Tagen versehen. Aussehen und, wenn möglich, Geruch und Geschmack müssen vor der Abgabe trotzdem geprüft werden. Wie du die Temperatur im Kühlschrank kontrollierst, steht in Kühlschrank richtig einräumen.

Wenn du Essen weitergibst, zum Beispiel an einem Fest oder aus einer Kantine, gelten weitere Regeln. Sie stehen in Speisen sicher weitergeben. Mit dem kostenlosen Werkzeug übrig gehst du vor dem Weitergeben sieben Hygienefragen durch und führst ein Protokoll. Alles bleibt in deinem Browser, ohne Konto.

Dieser Artikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Das Merkblatt aus Basel gilt für den Kanton Basel-Stadt. Verbindlich ist im Kanton Bern das Kantonale Laboratorium (Lebensmittelkontrolle).

Quellen

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Text: Richard Červenka, Bärn Kit. Fehler gefunden? Schreib an hallo@uebrig.ch.