„Mindestens haltbar bis“ oder „zu verbrauchen bis“: was du noch essen, verkaufen und spenden darfst
Abgelaufen heisst nicht immer verdorben. Hier steht, was die zwei Daten auf der Packung bedeuten, wann deine Sinne entscheiden und wann ein Lebensmittel weg muss.

Zwei Daten, zwei verschiedene Aussagen
Auf fast jeder Packung steht eines von zwei Daten. Die Regel steht in Art. 13 der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV): Ein Lebensmittel trägt grundsätzlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist es mikrobiologisch sehr leicht verderblich und kann es nach kurzer Zeit die Gesundheit direkt gefährden, steht stattdessen ein Verbrauchsdatum.
- „Mindestens haltbar bis“ (MHD): Bis zu diesem Datum behält ein richtig gelagertes Lebensmittel seine typischen Eigenschaften (LIV, Anhang 1 Ziff. 5). Es ist ein Versprechen zur Qualität, nicht zur Sicherheit.
- „Zu verbrauchen bis“ (Verbrauchsdatum): Bis zu diesem Datum muss das Lebensmittel verbraucht sein. Danach darf es nicht mehr an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden (LIV, Anhang 1 Ziff. 6).
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sagt es so: Viele Produkte sind nach dem MHD noch geniessbar, wenn sie einwandfrei aussehen, riechen und schmecken. Nach dem Verbrauchsdatum darf ein Produkt dagegen weder abgegeben noch verarbeitet werden.
So erkennst du, welches Datum draufsteht
Laut LIV, Anhang 8 steht vor dem MHD „mindestens haltbar bis“ oder, wenn nur Monat oder Jahr genannt sind, „mindestens haltbar bis Ende“. Vor dem Verbrauchsdatum steht immer „zu verbrauchen bis“, dazu Tag und Monat und ein Hinweis, wie du das Produkt lagern musst. Das Verbrauchsdatum muss auf jeder vorverpackten Einzelportion stehen.
Typische Beispiele nennt foodwaste.ch: Ein MHD tragen etwa Teigwaren, Reis, Kaffee, Öle, Tiefkühlprodukte, UHT-Milch und Hartkäse. Ein Verbrauchsdatum tragen zum Beispiel abgepacktes Fleisch, Fisch, Reibkäse und frische Fertigprodukte. Manches braucht gar kein Datum: frisches, nicht geschnittenes Obst und Gemüse (Sprossen ausgenommen), Wein, Essig, Speisesalz, Zucker, Kaugummi und Backwaren, die man normalerweise innerhalb von 24 Stunden isst (LIV, Anhang 8 Ziff. 1.4).
Nach dem MHD: schauen, riechen, probieren
Ist das MHD vorbei, entscheiden deine Sinne. foodwaste.ch beschreibt drei Stufen: Sieht, riecht und schmeckt das Produkt gut, kannst du es essen. Ist es nur leicht verändert, etwa in Farbe oder Konsistenz, ist das für die Gesundheit kein Problem. Merkst du starke, unangenehme Veränderungen, lass es weg.
Wie viel Spielraum es gibt, hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften für das BLV untersucht (ZHAW, zwei Leitfäden von 2021). Darauf gestützt nennt foodwaste.ch bei richtiger Lagerung zum Beispiel diese Zeiten nach dem MHD:
- bis 360 Tage: Teigwaren, Reis, Tee, Kaffee
- bis 120 Tage: Fette, Öle, Müsli
- bis 90 Tage: Tiefkühlprodukte
- bis 30 Tage: UHT-Milch, Hartkäse, Snacks
- bis 6 Tage: rohe Eier, Kuchen und Kleingebäck
Tests für einzelne Lebensmittel, etwa für Eier, Joghurt oder Käse mit Schimmel, findest du im Werkzeug Haltbar oder nicht? und im Artikel Mindesthaltbarkeit richtig lesen. Zum Verwerten: Reste-Küche.
Nach dem Verbrauchsdatum: nicht mehr essen
Auf Produkten mit Verbrauchsdatum können Keime wie Salmonellen wachsen, die du weder siehst noch riechst (foodwaste.ch). Auch wenn das Hackfleisch noch normal aussieht: Nach dem Datum kommt es weg.
Einfrieren: rechtzeitig, nicht danach
Tiefkühlgeeignete Frischprodukte mit Verbrauchsdatum, etwa abgepacktes Fleisch, Fisch oder Reibkäse, kannst du laut foodwaste.ch bis zum aufgedruckten Tag einfrieren und dann noch 90 Tage verwenden. Das BLV schlägt Herstellern dafür einen Hinweis auf der Packung vor, zum Beispiel eine Schneeflocke mit dem Satz „Zum Einfrieren geeignet vor Ablauf des Verbrauchsdatums“. Als Beispiel für die Anleitung nennt es: bei −18 °C noch 90 Tage haltbar, wenn möglich im Kühlschrank auftauen, nach dem Auftauen sofort essen und nicht wieder einfrieren (BLV-Informationsschreiben 2025/4.1).
Dürfen Läden und Organisationen nach dem MHD noch verkaufen oder spenden?
Ja, unter Bedingungen. Das BLV erklärt das im Informationsschreiben 2025/4.1 an die kantonalen Kontrollbehörden. Lebensmittel nach dem MHD abzugeben ist grundsätzlich erlaubt, wenn Qualität und Sicherheit gewährleistet sind und die Kundschaft nicht getäuscht wird. Das betrifft Betriebe und Organisationen, also Verkauf und Spenden.
- Die ZHAW nennt „MHD+ Abgabegrenzen“: wie lange ungeöffnete, korrekt gelagerte Produkte nach dem MHD in der Regel noch sicher sind. Für Kleingebäck und pasteurisierte Milch sind das 6 Tage, für Teigwaren und Konserven bis zu einem Jahr.
- Diese Fristen ersetzen die Prüfung nicht. Vor der Abgabe wird geschaut und, wenn möglich, gerochen und probiert. Die Pflicht zur Selbstkontrolle gilt bis zur Abgabe.
- Auch Brot ohne Datumspflicht darf später noch abgegeben werden, wenn es sicher ist. Es soll aber klar angeschrieben sein, zum Beispiel „von gestern“.
- Ein Laden darf einwandfreie Produkte mit Verbrauchsdatum vor Ablauf einfrieren: spätestens am Ablauftag durchgefroren, mit Einfrierdatum und einem MHD von 90 Tagen. Nach dem Verbrauchsdatum darf nichts mehr abgegeben werden.
In einer Umfrage von foodwaste.ch von Ende 2025 bei 72 Läden, die Produkte über das MHD hinaus anbieten, empfehlen über 95 Prozent den verlängerten Verkauf weiter.
Und gekochte Speisen?
Ein Gericht aus der Restaurantküche hat kein aufgedrucktes MHD. Für Gekochtes zählen Temperatur, Kühlkette und eine klare Frist. Darum gehören auf das Etikett von übrig Zubereitungszeit und Frist, und bei der „Meldung“ bestätigt die Küche ein „Zu verbrauchen bis“. Gekochtes ist bei übrig nur für Notschlafstellen und soziale Einrichtungen gedacht. Die öffentlichen Kühlschränke von Madame Frigo nehmen keine gekochten Speisen. Die Werkzeuge von übrig sind fertig, der Pilot hat noch nicht begonnen. Mehr dazu in Speisen sicher weitergeben und Lebensmittel retten in Bern.
Warum das zählt
In der Schweiz entstehen laut foodwaste.ch (Zahlen von ZHAW und BAFU) 26 Prozent der Lebensmittelverluste in den Haushalten. Ein Grund: Wir lesen das MHD falsch und prüfen nicht mit den Sinnen. Für die EU, nicht die Schweiz, schätzt die Europäische Kommission, dass bis zu 10 Prozent der Lebensmittelabfälle mit der Datumsangabe zusammenhängen. Mehr Zahlen zur Schweiz und zu Bern: Food Waste in der Schweiz.
Kurz gesagt: MHD vorbei heisst prüfen, Verbrauchsdatum vorbei heisst weg. Dieser Artikel ist eine Information und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Kanton Bern das Kantonale Laboratorium (Lebensmittelkontrolle).
Quellen
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), SR 817.022.16: Art. 13, Anhänge 1 und 8.
- BLV: Lebensmitteletikette: die zwei Daten.
- BLV: Informationsschreiben 2025/4.1 (PDF): Abgabe nach dem MHD, Einfrieren.
- ZHAW: Zwei neue Leitfäden für die Vermeidung von Lebensmittelverlusten (2021): Leitfäden im Auftrag des BLV.
- foodwaste.ch: Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum: Beispiele, Sinnestest, Zeiten.
- foodwaste.ch: Läden schätzen die Hilfsmittel zum verlängerten Verkauf: Umfrage bei 72 Läden.
- foodwaste.ch: Zahlen und Fakten zu Food Waste: Haushalte.
- Europäische Kommission: Date marking and food waste prevention: bis zu 10 Prozent in der EU.
- Kanton Bern: Kantonales Laboratorium: Kontrollbehörde.
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